Aufnahmegespräch
Die Eltern haben über den Tag der offenen Tür oder individuell vereinbarten Besuchsterminen die Möglichkeit, sich über die konzeptionelle Arbeit der Einrichtung zu informieren.
Die Eltern werden nach Anmeldung ihres Kindes zu einem Aufnahmegespräch mit der Leiterin eingeladen. In diesem Gespräch erfahren sie einerseits die konzeptionellen Schwerpunkte der Einrichtung, andererseits werden alle organisatorischen (bspw. Hausordnung) und formellen Fragen (Betreuungsvertrag) geklärt. In der Regel erfolgt nach diesem ersten Gespräch ein weiteres Gespräch mit der Gruppenerzieherin. Hier werden die individuellen Bedürfnisse und Besonderheiten des Kindes von Seiten der Eltern dargestellt. Die Erzieherin informiert die Eltern über den Tagesablauf und gibt schriftliche Informationen mit. Des Weiteren erhalten die Eltern eine Checkliste, in welcher sie individuelle Besonderheiten ihres Kindes beschreiben können.
Die Gestaltung der Eingewöhnungsphase ist ein weiterer Schwerpunkt des Aufnahmegespräches. Gemeinsam werden ein Tag und eine Uhrzeit festgelegt, an dem das Kind zusammen mit seiner Bezugsperson (Bindungsperson) das erste Mal zu uns kommt. Des Weiteren erhalten die Eltern zu diesem Thema einen Elternbrief.
Grundphase der Eingewöhnung
Ein Elternteil oder eine andere Bindungsperson begleitet das Kind am 1.Tag. Die Erzieherin nimmt Kontakt zum Kind auf. Sie beobachtet das Kind und deren Eltern intensiv und erkennt, wie stark die Bindung zu einander ist. Das ist ein Anhaltspunkt für eine kürzere oder längere Eingewöhnungszeit. Die Erzieherin erkennt, wie schnell sie zur „sicheren Basis“ für das Kind werden kann. Über Angebote regt sie das Kind zum Spielen an, akzeptiert jedoch, wenn das Kind in den „sicheren Hafen“ (Bindungsperson) flüchtet.
Trennungsversuche sollen in der Grundphase möglichst nicht stattfinden. Ab ca. dem 4.Tag ist ein erster Trennungsversuch günstig. Das Elternteil verabschiedet sich vom Kind. Reagiert das Kind positiv und ist am Geschehen im Zimmer interessiert, kann diese Trennungsphase bis maximal 30 Minuten ausgedehnt werden. Sollte sich das Kind während der Trennungsphase unwohl fühlen und Anzeichen starker Erschöpfung zeigen, ist gemeinsam mit den Eltern eine längere Eingewöhnungszeit zu vereinbaren.
Stabilisierungsphase
Für Kinder mit einer kurzen Eingewöhnungszeit wird der Zeitraum, in dem das Kind allein mit der Erzieherin bleibt, auf ca. 1-2 Stunden festgelegt. Bei Kindern, bei denen die begleitende Eingewöhnung länger dauert, sollte am Ende der 2. Woche ein erneuter Trennungsversuch erfolgen. Wichtig ist in diesem Kontext eine individuelle Absprache mit den Eltern, um den Bedürfnissen der Kinder Rechnung zu tragen.
Schlussphase
Die Eingewöhnungszeit ist abgeschlossen, wenn das Kind die Erzieherin als „sichere Basis“ akzeptiert. Nun ist das Kind auch in der Lage, zu weiteren Erzieherinnen eine Beziehung aufzubauen.
Konsequenzen aus dem vorgestellten Eingewöhnungsmodell
für das pädagogische Handeln
Um Eltern ein „Loslassen“ zu erleichtern, erhalten diese weitere Informationen über unser Eingewöhnungsmodell in Form eines Elternbriefes. Da von dem Kind in der Eingewöhnungsphase hohe Anpassungsleistungen abverlangt werden, sollten die Eltern einen halbtägigen Aufenthalt zu Beginn des Einrichtungsbesuches ermöglichen.
Jedes Kind ist in der Eingewöhnungsphase individuell zu beobachten. Absprachen mit den Eltern und individuelle Abstimmung in dieser Zeit ist für uns ein Qualitätsmerkmal im pädagogischen Handeln.