Obgleich die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung viele Herausforderungen birgt, so eröffnet sich dadurch eine neue Möglichkeit, Kindern schon im jungen Alter zu zeigen, dass es normal ist, dass jeder Mensch anders ist.
In dem von Anfang an keine Separation von Menschen stattfindet, wachsen Kinder mit dem Wissen auf, dass jeder auf seine eigene Art dazu gehört, und kein Kind sich der Gruppe genau anpassen muss, sondern viel mehr als selbstverständliches Mitglied eines Ganzen, bestehend aus vielen verschiedenen Kindern, angesehen wird. Kinder mit Behinderung erfahren so, dass sie immer dazugehören werden und fühlen sich sowohl angenommen als auch akzeptiert. Die inklusive Pädagogik beschreibt einen Ansatz, der im Wesentlichen auf der Wertschätzung der Vielfalt beruht. In einem inklusiven Bildungssystem lernen Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam.
In unserer Einrichtung können wir aktuell 6 Plätze für Kinder mit Behinderungen bereitstellen. Aufgrund der heilpädagogischen Zusatzqualifizierung von 5 pädagogischen Fachkräften sowie einem staatlich anerkannten Heilpädagogen können die Kinder mit Behinderungen sehr gut integriert werden.
Zwei Erzieherinnen haben die „Deutsche Gebärdensprache“ erlernt, um gehörlose oder hörgeschädigte Kinder betreuen und altersgerecht fördern zu können. Für gehörlose Eltern ist dies ein wertvolles Instrument zur Kommunikation mit der Einrichtung.
Unsere Einrichtung hat durch die Generalsanierung die Chance erhalten, alle Kinder mit ihren gegebenen Besonderheiten, Gemeinsamkeiten und Unterschieden zu betreuen. Der Anteil von Kindern aus belasteten Familien ist im Taka-Tuka-Land besonders hoch. Diese Kinder können von den Erfahrungen in einer Kindertageseinrichtung profitieren. Hier erleben sie verlässliche Strukturen, Zuwendung, einen kindgerechten Alltag und vielfältige Anregungen. Damit können Benachteiligungen im Hinblick auf die Bildungsvoraussetzungen dieser Kinder ausgeglichen werden.
In unserer Einrichtung werden die Grenzsteine der Entwicklung als Frühwarnsystem für jedes Kind genutzt. Jährlich werden diese aktualisiert und in Fallbesprechungen ergänzt. Im Rahmen einer geplanten Integrationsmaßnahme erhalten die Eltern Beratung durch einen staatlich anerkannten Heilpädagogen aus der Einrichtung für die Antragstellung auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach den Bestimmungen des SGB XII i.V.m. SGB IX. Dabei ist das Instrumentarium ICF-CY die Grundlage für jährliche Förderpläne und Integrationsanträge.